Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Reparaturen werden ausschließlich mit den folgenden Bedingungen abgewickelt, Versendungen ausschließlich nach den betreffenden Vorgaben ausgeführt.Andere Bedingungen von Kunden werden nur nach Absprache anerkannt.
2. Auftrag, Kostenvoranschlag, Reparatur
2.1 Für eine Reparatur ist vorher eine mündliche bzw. schriftliche Absprache erforderlich.
2.2 Bei dem von Ihnen eingesandtem und von uns übernommenem Gerät, ist ein unterschriebener Reparaturauftrag beizulegen, der erst nach Absprache (schriftlich oder mündlich) der Reparaturkosten seine Gültigkeit erlangt.
2.3 Ein Kostenvorschlag beträgt 30€, dieser entfällt nach der Reparaturerteilung. Bei einer Reparaturkostenerhöhung bis 20% nehmen wir uns frei diese ohne Absprache zu tätigen, falls jedoch eine Kostenerhöhung über 20% vorliegt, wird Rücksprache erhalten.
2.4 Bei Erforderlichkeit behalten wir uns vor die Reparatur an eine autorisierte Werstätte weiterzuleiten.
2.5 Die für die Reparatur erforderlichen Ersatzteile werden ausschließlich von uns besorgt.
2.6 Eine Auftragserteilung ist binnen 4 Werkstagen erforderlich, sonst wird das Gerät kostenpflichtig zurückgesandt.
3. Mängelansprüche
3.1 Auf die geleistete Reparatur erfolgen 6 Monate Garantie.
3.2 Garantie besteht jedoch nicht bei natürlicher Abnützung bzw. Schäden, übermäßiger Beanspruchung,vernachlässigter Behandlung, ungeeigneter Betriebsmittel und besonderen äußeren Einflüssen.
3.3 Bei Eigenhändigen oder Dritten gemachten Reparaturen entfällt der Garantieanspruch.
3.4 Wir leisten keine Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen vorvertraglicher Pflichtverletzung, Verletzung Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch der Höhe nach auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
3.5 Bei nicht bezahlten oder abgeholten, reparierten Geräten folgt nach einem Monat ein vorher angekündigter Pfandverkauf. Bei unberechtigter Annahmeverweigerung gehen zusätzliche Frachtkosten auf Lasten des Kunden.
4. Zahlung
4.1 Die Bezahlung der Reparatur ist ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig.
4.2 Die Abholung in der Werkstätte wird nur bar verrechnet, bei einer Postsendung ausschließlich über Vorüberweisung.
4.3 Die Zahlungsverweigerung des Kunden berechtigt uns zur Ausübung des Unternehmerpfandrechtes am reparierten Gerät.
4.4 Bei Verzug der Vorüberweisung werden Verzugszinsen von 5% verrechnet. Wir behalten uns vor weitere Verzugsschäden geltend zu machen.
5. Schlussbestimmungen
5.1 Gerichtsstand für unsere sämtlichen Reparaturleistungen ist Oberwart.
5.2 Eine Änderung der Bedingung bedarf zur Erwirkung einer Schriftform.
5.3 Sollten sich Bestimmungen dieser Bedingungen als ungültig erweisen, so berührt dies die Gültigkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht.